Mitbesitz

Mitbesitz / Zuchtrecht


Unsere Hunde sind für uns vollwertige Familienmitglieder. Sie leben mit uns gemeinsam in der Wohnung und jeder soll die Aufmerksamkeit, Pflege und Liebe bekommen, die er verdient und benötigt. Als familiäre Zucht sind unsere Hunde ein Teil der Familie. Damit wir jedem unserer Fellnasen gerecht werden können, können wir leider nicht jeden Welpen behalten, der vielversprechend &  für die Zucht geeignet sein könnte. 
Für einen Züchter ist es dennoch wichtig, dass er ausgewählte Hunde für die Zucht gewinnen kann, um vorrangig den Genpool der Rasse zu erhalten.

Zuchtrecht & Zuchtzulassung
Um geeignete Welpen für die Zucht zu gewinnen, gibt es neben dem eigenen Besitz auch die Möglichkeit des Mitbesitzes bzw. des Zuchtrechtes. Dies kommt für Welpen in Frage, die für die Zucht interessant sind, aber natürlich nur in Absprache zwischen Züchter und zukünftigen Eigentümer zustande, sofern alle Parteien einverstanden sind. Der Mitbesitz wird beim Kauf entsprechend im Kaufvertrag festgehalten.
Beim Zuchtrecht geht der Hund auch in das Eigentum des zukünftigen Besitzers über. Der Hund lebt bei seinen Besitzern als normales Familienmitglied. Der zukünftige Besitzer verpflichtet sich jedoch den Hund bei entsprechender Entwicklung "zuchtfertig" zu machen und den Hund später für die Zucht zur Verfügung zu stellen.

Damit ein Hund für die Zucht eingesetzt werden kann, müssen einige Bedingungen erfüllt werden. Es müssen 3 Ausstellungen mit mindestens der Formwertnote "Sehr gut" abgeschlossen werden (mind. eine davon in Zwischenklasse oder Offenen Klasse). 
Des Weiteren müssen einige gesundheitliche Untersuchungen durchgeführt werden. wie bspw. die HD-Untersuchung, ab dem 12. Lebensmonat. Nach Erfüllung der Bedingungen kann der Hund zur Zuchtzulassungsprüfung (ZZP)vorgestellt werden. 

Das Thema Kosten wird ebenfalls vertraglich geregelt. Alle laufenden Kosten, sowie generelle Tieraztbesuche fallen in den Bereich des Welpenkäufers. Nur die Ausgaben, die für die Zucht notwendig sind, werden vom Züchter übernommen (z.B. HD-Röntgen). Die genauen Aufteilungen der Kosten können gerne vorab besprochen und vertraglich festgelegt werden.

Für dieses Vorhaben ist die Grundlage gegenseitiges Vertrauen und eine offene Kommunikation. Wir als Züchter begleiten dich bei diesem Vorhaben, stehen an Deiner Seite und unterstützen Dich zu jeder Zeit.

Deckrüde

Sobald ein Rüde aus unserer Zucht die Zuchtzulassung absolviert hat und zugelassen wurde, wird er offiziell bei uns auf der Webseite vorgestellt. 
Bekommt der Rüde für einen Wurf mit einer geeigneten Partnerin eine Anfrage, dann besprechen wir die Verpaarung und die Hündin kommt zum Deckackt zum Rüden nach Hause (nach Absprache gibt es natürlich auch andere Möglichkeiten). 
Als Züchter bieten wir dem Rüdenbesitzer schon vorher unsere Unterstützung für alle Fragen zu dem Thema und können auch auf Wunsch bei dem Deckakt anwesend sein. 

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